Grundpflege nach SGB XI, Pflegekasse
Bei der Antragstellung auf Pflegebedürftigkeit unterstützt Sie unser Team gerne tatkräftig. Nach Antragstellung wird vom MDK im Hausbesuch die Begutachtung vorgenommen und je nach Hilfebedarf eine Pflegestufe festgelegt. Haben Sie mit uns einen Pflegevertrag abgeschlossen, sind wir auf Wunsch gerne bei der Begutachtung dabei. Nur wenn wir selber in der Pflege mit eingebunden sind, können wir die einzelnen Bereiche, welche im Gutachten erfragt werden, effektiv zu Ihrem Vorteil beurteilen und dem MDK näher bringen. Die Grundpflege dient der Erhaltung der Lebensqualität und der Grundversorgung.
Die Vergütung der Kosten richtet sich zum einen nach der Pflegestufe, zum anderen nach der Leistungsart. Unter folgenden Leistungen und Vergütungen können Sie wählen:
- Geldleistung (2012)
Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht, dafür vergütet die Pflegekasse wie folgt: - Pflegestufe I: 235,- €,
- Pflegestufe II 440,- € und
- Pflegestufe III 700,- €Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht, dafür vergütet die Pflegekasse wie folgt:
Die Pflege muss regelmäßig durch einen vom Patienten bestimmten Pflegedienst begutachtet werden. Pflegestufe I und II alle sechs, Pflegestufe III alle drei Monate.
- Sachleistung (2012)
Die Pflege wird durch einen professionellen Pflegedienst erbracht, dafür vergütet die Pflegekasse den Pflegedienst wie folgt: - Pflegestufe I: 450,- €,
- Pflegestufe II 1100,- € und
- Pflegestufe III 1550,- €
- In besonderen Härtefällen bis zu 1918,- €:
- Kombinationsleistung
Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht sowie unterstützend durch einen professionellen Pflegedienst. Die Vergütung erfolgt jeweils nach Geld- bzw. Sachleistung. Das bedeutet, der Pflegedienst erhält die Vergütung nach Sachleistung, wird der Maximalbetrag der jeweiligen Stufe nicht ausgeschöpft, so erhält der Pflegebedürftige anteilig
Pflegeleistungen nach SGB XI, Leistungskomplexen (LK) (Link fehlt)