Wir möchten Sie auf die für Sie kostenlosen Angebote, zur Entlastung pflegender Angehöriger aufmerksam machen.
Die Kosten werden Ihnen von Ihrer Pflegekasse erstattet, und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes!
Verhinderungspflege, stunden- und tageweise möglich – für 2012 stehen Ihnen 1550 € zur Verfügung
Pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen haben das Recht Urlaub zu machen, oder sie können selbst krank werden oder aus anderen Gründen die Pflege zwischenzeitlich nicht weiterführen. Z. B. eigener Arztbesuch, Einladung zum Geburtstag, Kino- oder Theaterbesuch o.a. Dafür bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei uns Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen. Diese können Sie bei uns nach Bedarf abrufen.
Erhöhter Betreuungsaufwand nach § 45 a SGB XI – monatlich 100 € bzw. 200 €
Pflegebedürftige, die mit einem besonders hohen Bedarf an Anleitung, Betreuung und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld gepflegt werden, können zusätzliche Leistungen beanspruchen. Der Anspruch richtet sich ausdrücklich an Demenzkranke, aber auch an Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychatrischen Erkrankungen, dieser kann durch den MDK anerkannt werden. Die Einzelbetreuung durch unsere Mitarbeiter, ist eine wesentliche Entlastung für pflegende Angehörige. Die Termine für eine Einzelbetreuung erfolgen nach Absprache mit uns.